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   ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07   

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https://dejure.org/2008,18896
ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07 (https://dejure.org/2008,18896)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07 (https://dejure.org/2008,18896)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 1 Ca 2482/07 (https://dejure.org/2008,18896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Energiekostenerstattung, Betriebsvereinbarung, betriebliche Altersversorgung, Vorrang der Leistungsklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 259 ZPO, § 1 BetrAVG
    Energiekostenerstattung, Betriebsvereinbarung, betriebliche Altersversorgung, Vorrang der Leistungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung einer ablösenden verschlechternden Betriebsvereinbarung zu Lasten ausgeschiedener Mitarbeiter; Umwandlung eines kollektivrechtlichen Anspruchs aus einer Betriebsvereinbarung mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in einen schuldrechtlichen Anspruch i.F. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06

    Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07
    Eine Leistungsklage ist auch dann der Feststelungsklage vorrangig, wenn bezifferbare Leistungen aus der Vergangenheit Gegenstand des Verfahrens sind, die mit einer zulässigen Klage auf Feststellung künftiger Leistungen verbunden werden (Gegen BAG, 3 AZR 57/06).

    Dies gilt jedoch nicht für Klagen auf künftige Leistungen nach §§ 257 - 259 ZPO (BAG vom 12.12.2006, 3 AZR 57/06).

    Dies führt jedoch dazu, dass bei Versorgungsempfängern im Regelfall nur noch geringfügige Verschlechterungen der zugesagten Leistungen möglich sind (BAG vom 12.10.2004, 3 AZR 557/03 = BAG AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG, Hinterbliebenenversorgung, ebenso BAG vom 12.12.2006, 3 AZR 57/06).

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07
    Sie greift nicht in die Besitzstände in die Pensionäre oder Versorgungsempfänger ein, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ablösenden Betriebsvereinbarung bereits im Ruhestand befunden haben (BAG vom 13.05.1997, 1 AZR 75/97, Betriebsberater 1997, S. 2328, BAG, Großer Senat vom 16.03.1956 - GS 1/55 - = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952, BAG vom 25.10.1988, 3 AZR 683/86).

    Insbesondere eine wirtschaftliche Notlage, die die Fortzahlung der zugesagten Gelder nicht mehr tragbar erscheinen ließ (BAG vom 16.03.1956, a.a.O.), wurden nicht dargetan.

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88

    Erstattung von Vorruhestandsgeld

    Auszug aus ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07
    Dieser durch das Bundesarbeitsgericht lediglich mit Verweis auf die Entscheidung vom 03.04.1990 (3 AZR 273/88), die wiederum auf die Entscheidung vom 11.10.1988 (3 AZR 539/86) verweist und im Übrigen nicht weiter begründete Rechtsauffassungen des Bundesarbeitsgerichtes, wird ausdrücklich nicht gefolgt.
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Auszug aus ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07
    Sie greift nicht in die Besitzstände in die Pensionäre oder Versorgungsempfänger ein, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ablösenden Betriebsvereinbarung bereits im Ruhestand befunden haben (BAG vom 13.05.1997, 1 AZR 75/97, Betriebsberater 1997, S. 2328, BAG, Großer Senat vom 16.03.1956 - GS 1/55 - = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952, BAG vom 25.10.1988, 3 AZR 683/86).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

    Auszug aus ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07
    Darüber hinaus ergibt sich die fehlende Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung 2001 und 2006 zu Lasten des Klägers auch daraus, dass es sich bei dem verbilligten Bezug von Energie bei Betriebsrentnern um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handelt (3 AZR 476/05), auch wenn derartige Leistungen auch für aktive Mitarbeiter gewährt werden.
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07
    Dem steht auch nicht entgegen, dass das BAG in der o.g. Entscheidung mit Verweis auf die Entscheidung vom 22.02.2000 (3 AZR 39/99), ausführte, eine Aufspaltung des Feststellungsanspruchs in einen Leistungsantrag hinsichtlich der bereits fälligen Ansprüche und im Übrigen in einen Feststellungsantrag, sei aus Gründen der Prozessökonomie nicht erforderlich.
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07
    Dies führt jedoch dazu, dass bei Versorgungsempfängern im Regelfall nur noch geringfügige Verschlechterungen der zugesagten Leistungen möglich sind (BAG vom 12.10.2004, 3 AZR 557/03 = BAG AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG, Hinterbliebenenversorgung, ebenso BAG vom 12.12.2006, 3 AZR 57/06).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07
    Dies führt jedoch dazu, dass bei Versorgungsempfängern im Regelfall nur noch geringfügige Verschlechterungen der zugesagten Leistungen möglich sind (BAG vom 12.10.2004, 3 AZR 557/03 = BAG AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG, Hinterbliebenenversorgung, ebenso BAG vom 12.12.2006, 3 AZR 57/06).
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 7. Februar 2008 - 1 Ca 2482/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2008 - 11 Sa 450/08

    Betriebliche Energiekostenerstattung und Altersversorgung; schuldrechtlicher

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07 - teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage vollumfänglich abzuweisen.

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